27 research outputs found

    Die Egalisierungsfunktion der Staatsangehörigkeit

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    Der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sieht die Ausbürgerung von Deutschen vor, die sich an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland konkret beteiligen. Dies gilt freilich nur für Mehrstaater und bringt damit einen fundamentalen Paradigmenwechsel zum Ausdruck: die Staatsangehörigkeit verliert ihre grundlegende staatsrechtliche Funktion, die darin besteht, Menschen als gleiche Staatsbürger des politisch verfassten Gemeinwesens zu verstehen. So wichtig es ist, dass die Bundesrepublik Deutschland Terrorismus effektiv bekämpft, so wenig darf sie dabei einen Unterschied nach der Staatsangehörigkeit machen

    Das wohlfeile Totschlagargument

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    Der jüngste Vorschlag von Bundessozialminister Hubertus Heil zur "neuen Grundrente" wurde gemeinhin als parteipolitisch motivierter Vorschlag kurz vor den Europaparlamentswahlen wahrgenommen. Tatsächlich ist die Diskussion aber viel älter und auch parteipolitisch gar nicht eindeutig zuzuordnen. Jetzt, da die Reformvorschläge konkreter werden, droht die notwendige politische Debatte über die Ausgestaltung einer Grundrente mit fragwürdigen verfassungsrechtlichen Argumenten im Keim erstickt zu werden

    Zum Surfen in rechtlichen Grauzonen

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    Kühl S, Wallrabenstein A. Zum Surfen in rechtlichen Grauzonen. GesundheitsRecht. 2018;17(1):S.1-3

    Zukunftsgestaltung durch Öffentliches Recht

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    This volume contains presentations and discussions from the meeting of the Association of German Constitutional Law Professors in Greifswald from 2 to 5 October 2013

    Wettbewerbsrecht der GKV

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    Seit inzwischen 20 Jahren führt der Gesetzgeber in die Binnenordnung der Gesetzlichen Krankenversicherung Wettbewerbselemente ein. Ausgangspunkt ist die Kassenwahlfreiheit der Versicherten. Die Krankenkassen agieren dadurch immer stärker als Wettbewerber um Versicherte. Seit einigen Jahren ist der Rechtsrahmen dieses Wettbewerbs in der Diskussion und auch prozessual und politisch umstritten. Inwieweit das allgemeine Kartellrecht, konkret die Fusionskontrolle, oder das allgemeine Lauterkeitsrecht Anwendung finden soll, ist noch nicht abschließend geklärt. Weniger grundsätzliche Probleme bereitet hingegen das Vergaberecht. Der Beitrag beschreibt die sich im Fluss befindliche Rechtsgrundlage des GKV-Wettbewerbsrechts in ihrer bisherigen Entwicklung und auf dem Stand von 2013

    Privatschulfinanzierung

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    Das Privatschulwesen in Deutschland wird ganz überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert. Seit den 1970er Jahren wird dies vom Bundesverfassungsgericht als Ausfluss des Art. 7 Abs. 4 GG verlangt; die Finanzierung obliegt jedoch den Ländern. Der Beitrag bietet einen systematischen Überblick über die Konflikte die zwischen Privatschulträgern und Ländern über den Umfang der Finanzierung bestehen und nimmt zu den verfassungsrechtlichen Argumenten kritisch Stellung. Es wird gezeigt, dass das Grundgesetz den Ländern mehr Spielräume belässt, als oft behauptet wird

    Zwischen "Volksdemokratie" und menschenrechtlichem Demokratieverständnis: zur Zukunftsfähigkeit "der Demokratietheorie" des Bundesverfassungsgerichts

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    Das Bundesverfassungsgericht ist für seine Entscheidungen, die sich in besonderer Weise auf das Demokratieprinzip des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 2 GG) stützen, viel kritisiert worden. Der Beitrag analysiert insbesondere die Entscheidungen zum Ausländerwahlrecht und zur Europäischen Integration im Hinblick darauf, ob sich neben dem vielfach kritisierten Demokratieverständnis, das ein monistisch verstandenes (deutsches) Volk zum Ausgangspunkt nimmt, auch offenere Demokratiemodelle zumindest zwischen den Zeilen dieser Entscheidungen entdeckt werden können. Das Ergebnis fällt allerdings ernüchternd aus. Jede Öffnung, die Alternativen neben dem monistischen Modell der Volkssouveränität andeutet, wird in den folgenden Sätzen dieser Entscheidungen sogleich wieder zurückgenommen

    Zugehörigkeit im Sozialstaat

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    Der Beitrag befasst sich mit der aktuell kontrovers diskutierten Frage des Zugangs von Ausländern – insbesondere von Unionsbürgern – zu staatlichen Sozialleistungen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Grundsicherungsrecht, namentlich auf der Regelung des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II, wonach arbeitssuchende Unionsbürger von Leistungen zur Grundsicherung ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Grundlagen wird der Frage nachgegangen, inwieweit sich der Leistungsausschluss für Unionsbürger und Ausländer in die dem Sozialleistungsrecht zugrundeliegende Konzeption der Territorialität (§ 30 Abs. 1 SGB I) einfügt. Es wird sich zeigen, dass Leistungsausschlüsse für diese Personengruppen im Grundsicherungsrecht als Konkretisierung des Territorialitätsgrundsatzes zu begreifen sind. Von der Annahme ausgehend, dass der "gewöhnliche Aufenthalt" im Sinne des § 30 SGB I also Dreh- und Angelpunkt für die sozialrechtliche Zugehörigkeit ist, soll die grundsätzliche Frage des Verhältnisses von Sozial- und Aufenthaltsrecht beleuchtet werden. Konkret formuliert geht es zum einen um die Frage, ob es für den Zugang zum Sozialleistungssystem eines rechtmäßigen Aufenthalts bedarf. Dass dies – anders als von einigen Sozialgerichten unter Berufung auf einschlägige Rechtsprechung des EuGH teilweise angenommen – zu verneinen ist, gilt zu zeigen. Zum anderen soll untersucht werden, ob und inwieweit gesetzlich geregelte Anforderungen an den Integrationsgrad von Ausländern für die sozialrechtliche Zugehörigkeit zulässig sind
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